Attraktiver Zahnersatz bei Ihrem Zahnarzt
Dr. Pöggeler in Würselen

Inlay oder Füllung reichen bei großen Zahndefekten oftmals nicht aus, um die Stabilität Ihres Zahnes zu gewährleisten. Um ihn dennoch über einen langen Zeitraum zu erhalten, erhält der Zahn eine Krone als Schutzhülle. Sie besteht meist aus einer Edelmetalllegierung, die aus ästhetischen Gründen mit Keramik verblendet wird.

Attraktiver Zahnersatz bei Ihrem Zahnarzt
Dr. Pöggeler in Würselen

Inlay oder Füllung reichen bei großen Zahndefekten oftmals nicht aus, um die Stabilität Ihres Zahnes zu gewährleisten. Um ihn dennoch über einen langen Zeitraum zu erhalten, erhält der Zahn eine Krone als Schutzhülle. Sie besteht meist aus einer Edelmetalllegierung, die aus ästhetischen Gründen mit Keramik verblendet wird.

Durch die individuelle Farbanpassung der Verblendung an die Nachbarzähne ist die Krone praktisch nicht von diesen zu unterscheiden. So ist Ihr Zahn auf nahezu unsichtbare Weise rundum geschützt. Ein Optimum an Brillianz und Ästhetik erreicht man dort, wo es möglich ist, mit einer vollkeramischen Krone.

Vollkeramik-Kronen verzichten im Vergleich zu Verblend-Metall-Keramik (VMK) Kronen komplett auf einen Metallunterbau. Eine Krone aus Vollkeramik wird vollständig aus ästhetischen und zahnfarbenen Porzellan gefertigt. Diese Zahnkronen sind sehr gut verträglich, weil das Material biologisch kompatibel ist und keinerlei Allergien auslöst.

Sehr positiv zu bewerten ist auch die Lichtwirkung dieser Keramik. Sie sorgt dafür, dass der Zahnersatz optisch von einem natürlichen Zahn kaum zu unterscheiden ist, weil auf die Verwendung eines Metallkerns verzichtet wird.

Vollkeramik-Kronen setzen wir in der Zahnarztpraxis Dr. Pöggeler in Würselen vor allem im Frontzahn-Bereich aber auch im Backenzahnbereich ein.

Unversorgte Zahnlücken können zu Zahnverschiebungen und funktionellen Beeinträchtigungen führen. Die komfortabelste Lösung hierfür sind feste Brücken oder Implantate. Wir unterstützen Sie bei Ihrer Entscheidung durch eine umfassende Beratung über Vor- und Nachteile der verschiedenen Lösungen.

Sprechen Sie uns dazu an, wir beraten Sie gerne.

Durch die individuelle Farbanpassung der Verblendung an die Nachbarzähne ist die Krone praktisch nicht von diesen zu unterscheiden. So ist Ihr Zahn auf nahezu unsichtbare Weise rundum geschützt. Ein Optimum an Brillianz und Ästhetik erreicht man dort, wo es möglich ist, mit einer vollkeramischen Krone.

Vollkeramik-Kronen verzichten im Vergleich zu Verblend-Metall-Keramik (VMK) Kronen komplett auf einen Metallunterbau. Eine Krone aus Vollkeramik wird vollständig aus ästhetischen und zahnfarbenen Porzellan gefertigt. Diese Zahnkronen sind sehr gut verträglich, weil das Material biologisch kompatibel ist und keinerlei Allergien auslöst.

Sehr positiv zu bewerten ist auch die Lichtwirkung dieser Keramik. Sie sorgt dafür, dass der Zahnersatz optisch von einem natürlichen Zahn kaum zu unterscheiden ist, weil auf die Verwendung eines Metallkerns verzichtet wird.

Vollkeramik-Kronen setzen wir in der Zahnarztpraxis Dr. Pöggeler in Würselen vor allem im Frontzahn-Bereich aber auch im Backenzahnbereich ein.

Unversorgte Zahnlücken können zu Zahnverschiebungen und funktionellen Beeinträchtigungen führen. Die komfortabelste Lösung hierfür sind feste Brücken oder Implantate. Wir unterstützen Sie bei Ihrer Entscheidung durch eine umfassende Beratung über Vor- und Nachteile der verschiedenen Lösungen.

Sprechen Sie uns dazu an, wir beraten Sie gerne.

Zahnersatzkosten für Brücken, Kronen oder Zahnprothesen lassen sich nicht pauschal bestimmen. Sie orientieren sich am Aufwand, der durch die Behandlung beim Zahnarzt und im Dentallabor entsteht.

Unabhängig davon, ob Sie sich nun für herausnehmbaren Prothesen oder festsitzenden Zahnersatz (Kronen, Brücken, Inlays) entschieden haben, fallen auf Grund der unterschiedlichen Fertigungs- und Anpassungsvorgänge und des verwendeten Materials unterschiedliche Kosten für den Zahnersatz an.

Im Wesentlichen wird die Höhe des zahnärztlichen Honorars durch die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bestimmt. Hinzu kommen die Kosten für Leistung und Material im Dentallabor.

Ihre Krankenversicherung entscheidet in Verbindung mit Ihrem persönlichen Bonus über Festzuschüsse, mit der sie sich an Ihren Kosten für Zahnersatz beteiligt. Sie als Patient erhalten nur eine Rechnung über Ihren Versichertenanteil.

Festzuschuss bei Zahnersatz mit dem Bonusheft erhöhen:

Der Festzuschuss bei Zahnersatz beträgt in der Regel 50%, ab dem 01.10.2020 beträgt er 60%. Ist das Bonusheft fünf Jahre lückenlos ausgefüllt, erstattet die Krankenkasse 60%, ab dem 01.10.2020 dann 70% der Kosten der Regelversorgung. Bei zehn Jahren steigt der Festzuschuss auf 65%, ab dem 01.10.2020 dann auf 75%.

Diese Eigenanteile können erheblich gemindert werden, wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz abgeschlossen haben. Ein Zahnersatz zum Nulltarif ist also dann möglich, wenn diese Zahnzusatzversicherung den kompletten Betrag über den Kassenanteil hinaus übernimmt oder wenn Sie als Versicherter unter die Härtefallregelung fallen.

Es wird in unserer Zahnarztpraxis im Rahmen der Planung des Zahnersatzes auch eine Kosteneinschätzung vorgenommen. Der Rahmen muss natürlich im Einklang zu Ihren Wünschen, Ihren Qualitätsvorstellungen und Ihren finanziellen Möglichkeiten stehen.

Die Planung von Zahnersatz und die Umsetzung sind Vertrauensangelegenheiten, die sorgfältig besprochen, gut geplant und von der Kostenseite her gut durchdacht sein müssen.

Wir beraten Sie dazu ausführlich und zeigen Ihnen gerne die in Frage kommenden Optionen auf.

Zahnersatzkosten für Brücken, Kronen oder Zahnprothesen lassen sich nicht pauschal bestimmen. Sie orientieren sich am Aufwand, der durch die Behandlung beim Zahnarzt und im Dentallabor entsteht.

Unabhängig davon, ob Sie sich nun für herausnehmbaren Prothesen oder festsitzenden Zahnersatz (Kronen, Brücken, Inlays) entschieden haben, fallen auf Grund der unterschiedlichen Fertigungs- und Anpassungsvorgänge und des verwendeten Materials unterschiedliche Kosten für den Zahnersatz an.

Im Wesentlichen wird die Höhe des zahnärztlichen Honorars durch die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bestimmt. Hinzu kommen die Kosten für Leistung und Material im Dentallabor.

Ihre Krankenversicherung entscheidet in Verbindung mit Ihrem persönlichen Bonus über Festzuschüsse, mit der sie sich an Ihren Kosten für Zahnersatz beteiligt. Sie als Patient erhalten nur eine Rechnung über Ihren Versichertenanteil.

Festzuschuss bei Zahnersatz mit dem Bonusheft erhöhen:

Der Festzuschuss bei Zahnersatz beträgt in der Regel 50%, ab dem 01.10.2020 beträgt er 60%. Ist das Bonusheft fünf Jahre lückenlos ausgefüllt, erstattet die Krankenkasse 60%, ab dem 01.10.2020 dann 70% der Kosten der Regelversorgung. Bei zehn Jahren steigt der Festzuschuss auf 65%, ab dem 01.10.2020 dann auf 75%.

Diese Eigenanteile können erheblich gemindert werden, wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz abgeschlossen haben. Ein Zahnersatz zum Nulltarif ist also dann möglich, wenn diese Zahnzusatzversicherung den kompletten Betrag über den Kassenanteil hinaus übernimmt oder wenn Sie als Versicherter unter die Härtefallregelung fallen.

Es wird in unserer Zahnarztpraxis im Rahmen der Planung des Zahnersatzes auch eine Kosteneinschätzung vorgenommen. Der Rahmen muss natürlich im Einklang zu Ihren Wünschen, Ihren Qualitätsvorstellungen und Ihren finanziellen Möglichkeiten stehen.

Die Planung von Zahnersatz und die Umsetzung sind Vertrauensangelegenheiten, die sorgfältig besprochen, gut geplant und von der Kostenseite her gut durchdacht sein müssen.

Wir beraten Sie dazu ausführlich und zeigen Ihnen gerne die in Frage kommenden Optionen auf.