Lachgas-Behandlung in Würselen

Lachgas-Sedierung – leichte Beruhigung ohne Nebenwirkungen

Lachgas gilt als eines der ältesten Anästhesiemittel und wird in unserer Zahnarztpraxis in Würselen vorzugsweise für die schmerzarme und stressfreie Behandlung von Angstpatienten und Kindern in Sedierung verwendet. Es unterdrückt die Angst, noch bevor sie entstehen kann und führt zu einer deutlichen Entspannung beim Patienten. Seit einer Qualifizierung im Jahr 2012 wenden wir die Lachgas-Sedierung in unserer Zahnarztpraxis in Würselen sehr erfolgreich an.

Lachgas-Behandlung in Würselen

Lachgas-Sedierung – leichte Beruhigung ohne Nebenwirkungen

Lachgas gilt als eines der ältesten Anästhesiemittel und wird in unserer Zahnarztpraxis in Würselen vorzugsweise für die schmerzarme und stressfreie Behandlung von Angstpatienten und Kindern in Sedierung verwendet. Es unterdrückt die Angst, noch bevor sie entstehen kann und führt zu einer deutlichen Entspannung beim Patienten. Seit einer Qualifizierung im Jahr 2012 wenden wir die Lachgas-Sedierung in unserer Zahnarztpraxis in Würselen sehr erfolgreich an.

Die Lachgas-Behandlung bietet für unsere Patienten viele Vorteile. Sie ist eine sehr sichere Methode und für uns gut steuerbar. Durch die schnell einsetzende Wirkung kann die Sedierung auch während der Behandlung auf die Bedürfnisse der Patienten abgestimmt werden.
Unsere Patienten erleben diese Behandlung mit einer gewissen Distanz zum Geschehen. Der Patient fühlt sich leicht wie in einem angenehmen Trancezustand. Er ist während der Behandlung stets bei Bewusstsein und ansprechbar. Ebenso wie die Angst nimmt auch die Schmerzempfindlichkeit ab.

Darüber hinaus ist eine sehr positive Eigenschaft von Lachgas die Unterdrückung eines stark ausgeprägten Würgereizes. Damit ist sie auch eine gute Möglichkeit für kurzfristige Abdrücke, z.B. für Zahnersatz oder Implantate. Da die Inhalation schnell wirkt und genauso schnell wieder nachlässt, können wir die Nachhaltigkeit der Sedierung gut auf Ihre Bedürfnisse abstimmen.

Lachgas (Distickstoffmonoxid) ist ein farb- und geruchloses Gas, das in einer Mischung mit Sauerstoff vor allem als Beruhigungsmittel in der Zahnarztpraxis eingesetzt wird. Es wird vom Körper sehr schnell aufgenommen, gelangt aber nicht in den Stoffwechsel. Nach der Behandlung bleiben daher keine Reste im Körper übrig.

Eine Lachgas Sedierung wird von den gesetzlichen Krankenkassen leider nicht übernommen. In der Regel muss man mit ca. 100 Euro pro Anwendung rechnen. Die Privatkassen übernehmen die Kosten oft vollständig. Jedoch sollten Sie in jedem Fall eine Auskunft bei Ihrer Privaten Krankenversicherung einholen.

Die Lachgas-Behandlung bietet für unsere Patienten viele Vorteile. Sie ist eine sehr sichere Methode und für uns gut steuerbar. Durch die schnell einsetzende Wirkung kann die Sedierung auch während der Behandlung auf die Bedürfnisse der Patienten abgestimmt werden.
Unsere Patienten erleben diese Behandlung mit einer gewissen Distanz zum Geschehen. Der Patient fühlt sich leicht wie in einem angenehmen Trancezustand. Er ist während der Behandlung stets bei Bewusstsein und ansprechbar. Ebenso wie die Angst nimmt auch die Schmerzempfindlichkeit ab.

Darüber hinaus ist eine sehr positive Eigenschaft von Lachgas die Unterdrückung eines stark ausgeprägten Würgereizes. Damit ist sie auch eine gute Möglichkeit für kurzfristige Abdrücke, z.B. für Zahnersatz oder Implantate. Da die Inhalation schnell wirkt und genauso schnell wieder nachlässt, können wir die Nachhaltigkeit der Sedierung gut auf Ihre Bedürfnisse abstimmen.

Lachgas (Distickstoffmonoxid) ist ein farb- und geruchloses Gas, das in einer Mischung mit Sauerstoff vor allem als Beruhigungsmittel in der Zahnarztpraxis eingesetzt wird. Es wird vom Körper sehr schnell aufgenommen, gelangt aber nicht in den Stoffwechsel. Nach der Behandlung bleiben daher keine Reste im Körper übrig.

Eine Lachgas Sedierung wird von den gesetzlichen Krankenkassen leider nicht übernommen. In der Regel muss man mit ca. 100 Euro pro Anwendung rechnen. Die Privatkassen übernehmen die Kosten oft vollständig. Jedoch sollten Sie in jedem Fall eine Auskunft bei Ihrer Privaten Krankenversicherung einholen.